30 JAHRE SCHULDNER-UND INSOLVENZBERATUNG DILAB E. V.

Am 04.11.2022 feiern wir unser 30 Jähriges Bestehen.

1992 gab der Senat erstmals den Auftrag Schuldnerberatungsstellen in jedem Bezirk zu eröffnen.
DILAB e. V. hat sich für den Bezirk Friedrichshain beworben und am 04.11.1992 öffneten sich die Türen der ersten Schuldnerberatungsstelle in Friedrichshain, in der Rigaer Str. 102.

Unsere Räume hatten ausreichend Platz für die drei beschäftigten Sozialarbeiter:innen. Im Zuge der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurde die Beratungsstelle dann mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet, die es auch vorsahen, eine Verwaltungsangestellte zu beschäftigen.

Ist die Energiepreispauschale pfändbar?

Es gibt 2 Arten von Pfändungen, die man dabei beachten muss.

1. Lohn- oder Gehaltspfändung

Da der Gesetzgeber nicht ganz klar geregelt hat, dass die EPP unpfändbar ist, bleibt es abzuwarten, wie die Lohnprogramme bei den Arbeitgebern rechnen werden.
Wir hoffen, dass die Lohnprogramme die EPP als unpfändbar bewerten und den Ratsuchenden diese ausgezahlt wird.

2. Kontopfändung

Selbst wenn Sie keine Lohnpfändung haben, wird es bei einer Kontopfändung zu Problemen kommen, wenn der Freibetrag nicht ausreicht.
Sollte eine Gehaltszahlung durch die EPP höher, als der Freibetrag sein, muss ein Antrag auf Freigabe gestellt werden.

Energiepreispauschale könnte bei überschuldeten Arbeitnehmer:innen nicht ankommen

Daher bitte:

Lesen – Liken – Teilen und Weitersagen!

https://talk.lagedernation.org/t/energiepreispauschale-koennte-bei-millionen-arbeitnehmern-nicht-ankommen/15395

Die BAG- SB (Bundesarbeitsgemeinschaft- Schuldnerberatung) hat gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht und befürchtet, dass die Energiepreispauschale bei Millionen Arbeitnehmern nicht ankommen wird.

https://www.bag-sb.de/fileadmin/user_upload/1_Fachverband/Positionen/2022_Positionen/2022_08_25_Energiekostenpauschale_PM.pdf

Liebe Ratsuchende,
Ende September erhalten Arbeitnehmer’innen die Energiepreispauschale mit dem Gehalt ausgezahlt.
Wenn Sie eine Kontopfändung haben und Ihr Gehalt den Freibetrag auf dem gepfändeten P-Koto übersteigt, rufen Sie uns an! Ebenso, wenn bei einer Gehaltspfändung die Energiepreispauschale gepfändet wird.
Ihr DILAB-Team

Zutritt zur Beratungsstelle

Liebe Klient*innen und Ratsuchende,

der Zutritt zu den Räumen der Beratungsstelle ist ohne Einhaltung der 3G Regeln möglich.
Es gilt jedoch weiterhin Maskenpflicht.

Unterlagen für Ihre/n Berater/in werfen Sie bitte in Kopie in unseren Briefkasten. Dieser befindet sich hinter der roten Eingangstür links oben in der Ecke.

Ihr Dilab-Team

Neue Bürozeiten

Sehr geehrte/r Ratsuchende,

aufgrund der momentan immens hohen Beratungsnachfrage mussten wir einige strukturelle Veränderungen vornehmen.
Dies hat zur Folge, dass sich unsere Zeiten für die telefonische Erreichbarkeit geändert haben.

Wir sind wie folgt für Sie telefonisch erreichbar:

Montag: 9:00 – 14:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, oder von Ihrer/Ihrem Berater*In dazu aufgefordert wurden, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
Bitte sehen Sie von E-Mail Anfragen zur Terminvereinbarung ab.

Für persönliche Termine in der Beratungsstelle gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Wenn Sie Unterlagen einreichen möchten, tun Sie dies bitte ausschließlich in Kopie und als Einwurf in den Briefkasten.

Wegen der hohen Beratungsnachfrage und dem derzeitigen Telefonaufkommen, ist es uns leider nicht möglich, spontane Besuche an der Tür mit der entsprechenden Aufmerksamkeit zu empfangen. Vereinbaren Sie daher einen Termin für ein Beratungsgespräch.

 

Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre

Stand der Reform des Insolvenzerfahrens

Die Verkürzung des Insolvenzverfahren ist nunmehr in Kraft getreten!

Die Restschuldbefreiung nach drei Jahren hängt  künftig weder von einer Mindestbefriedigungsquote noch von der Deckung
der Verfahrenskosten ab. Diese Regelung gilt für alle nach dem 01.10.2020 beantragte Insolvenzverfahren.

Mietschulden in Corona-Zeiten

Es besteht, trotz Corona, weiterhin der Grundsatz, dass die Miete zu bezahlen ist.

Mietern darf der Vermieter wegen ausgefallener Mietzahlungen bedingt durch die Corona-Virus Pandemie für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht kündigen. Zwar müssen die ausgefallenen Mieten für diesen Zeitraum weiterhin gezahlt werden und es können auch Verzugszinsen entstehen, doch haben Mieter bis zum 30. Juni 2022 Zeit, diese Mietschulden zu begleichen, ohne eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges zu riskieren.

Hilfe bei psychischen Belastungen

Bei Fragen rund zum Thema Schulden sind wir für Sie da!!

Für Sorgen und Ängste hat der Berufsverband Deutscher Pyscholog*innen eine kostenlose und anonyme Corona Hotline geschaltet.

Diese Hotline ist täglich von 8-20 Uhr unter der Telefonnummer 0800/ 777 22 44 erreichbar.

Auch das Amt für Soziales aus dem Bezirk Friedrichshain Kreuzberg hat eine Hotline geschaltet:

Die Pressemitteilung des Bezirksamtes finden Sie hier:

https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/