​​​​​​​​Das Geld ist leider die Sache, für die man im Leben am meisten zahlen muß. Juliette Gréco (französische Chansonsängerin, Schauspielerin) Slide

Musterbriefe

Wenn Sie Kontakt mit Gläubigern aufnehmen wollen, ist es ratsam, dies informiert und behutsam zu tun. Dabei sind einige Regeln zu beachten, da Sie sich nicht immer mit juristischen Themen befassen und auf der anderen Seite Profis sitzen.

Wichtig: Lieber schreiben, als telefonieren! Dies ist nur oberflächlich betrachtet bequem und schnell erledigt. Sie haben am Ende dieser Telefonate, die auch häufig noch in unruhigen Situationen geführt werden (unterwegs, ohne Papiere), keinerlei Belege für das, was gerade verhandelt wurde.

Es ist etwas mühsamer Briefe zu schreiben, aber so haben Sie für sich immer einen Beleg für Ihr Schreiben und eine schriftliche Antwort, auf die Sie ggf. wieder mit einem Brief reagieren können. Sie haben Belege und gewinnen Zeit, Zeit zum Nachdenken und Informationen sammeln.

In bestimmten Situationen können die folgenden Musterbriefe für Sie sinnvoll sein. Setzen Sie diese bitte nur nach sorgfältiger Prüfung der Situation ein.

Wenn Sie unsicher sind, suchen Sie vor dem schriftlichen Kontakt mit dem Gläubiger eine Beratungsstelle auf.

Bitte lesen und beachten Sie alle folgenden Hinweise:

  • In die Musterbriefe muss Ihr Absender, die Adresse des Gläubigers oder Anwaltes (Inkasso) und das Aktenzeichen eingefügt werden.
  • Ein Gericht oder der Gerichtsvollzieher ist insbesondere für die hier aufgeführten Anlässe niemals Ihr Ansprechpartner.
  • Der Stundungsbrief ist so formuliert, dass Ihnen mögliche wichtige Aussagen zum ankreuzen zur Verfügung stehen. Bitte kreuzen Sie nur an, was für Sie zutrifft. Die Zahl der Unterhaltsverpflichtungen muss eingetragen werden.
  • Die Briefe können Sie i. d. R. nur nutzen, wenn Sie unpfändbares Einkommen haben.
  • Leben Ihre Kinder in Ihrem Haushalt, leisten Sie Naturalunterhalt. Das kommt der Unterhaltszahlung gleich.
  • Im Text ist jeweils vor „EUR” immer der entsprechende Betrag einzutragen.
  • Zur Anlage “Einkommensbeleg”: bei Sozialleistungsbescheiden aller Art ist die Kopie der ersten Seite ausreichend. Kopieren, Kontodaten und BG Nummer schwärzen, und nochmals kopieren. bei Lohn, bitte die Lohnzettel kopieren, Arbeitsgeber, Sozialversicherungsnummer und Bankverbindung schwärzen und nochmals kopieren.