Stundung von Forderungen​

Wenn man aktuell nicht zahlen kann, gibt es die Möglichkeit, um Stundung (PDF) / Stundung (MS Word) zu bitten, d. h. Zahlungsaufschub zu beantragen.

Ein Stundungsbrief ist nur sinnvoll, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt oder wenn Sie sicher sind, dass die Forderung nicht älter als drei Jahre ist.

In allen anderen Fällen ist vor einem Kontakt zum Gläubiger eine Beratung sinnvoll.