Energieschuldenberatung

Hohe Abschläge was tun?

Durch die momentane Energiekrise kommt es vermehrt zu Energieschulden besonders die Erhöhung der monatlichen Abschläge setzen Verbraucher:innen besonders zu und können kaum oder gar nicht mehr getragen werden.

Sollte Ihnen der monatliche Abschlag trotz der Preiserhöhung zu hoch vorkommen, sollten Sie Ihren Verbrauch genauestens prüfen.

Bei Gas ist zu beachten, dass der Gaszähler die Kubikmeter misst, aber in Kilowattstunden (kWh) abgerechnet wird. Um den Verbrauch der kWh zu ermitteln, können Sie die Kubikmeter mit 10 multiplizieren.

Sollte der Zählerstand geschätzt sein, bleibt Ihnen die Möglichkeit den Zählerstand in Zukunft regelmäßig selbst abzulesen und dem Versorgungsunternehmen mitzuteilen. Die meisten Versorgungsunternehmen bieten die Erfassung des Zählerstandes digital an. Als Nachweis empfiehlt es sich, den Zählerstand zu fotografieren.

Die Höhe der monatlichen Abschläge muss den letzten Jahresverbrauch widerspiegeln. Realistische Werte erhält man bei Strom- und Gaslieferverträgen so: Zunächst die Zahl der Kilowattstunden auf der letzten Jahresabrechnung mit dem Preis pro Kilowattstunde multiplizieren. Dann den Grundpreis für das ganze Jahr hinzurechnen. Zum Schluss die entstandene Summe durch zwölf teilen.

Weichen die von Ihnen errechneten Werte grob von den Werten des Versorgers ab, können sie bei Ihren Versorgungsunternehmen eine Anpassung einfordern.

Überprüfen Sie,  ob ein vertraglich festgelegter Festpreis vereinbart wurde und ob Sie sich noch im Zeitraum befinden.

Sollte es während der Vertragslaufzeit eine Preiserhöhung gegeben haben, könnte Ihnen ein Sonderkündigungsrecht zustehen  und Sie könnten einen Anbieterwechsel vornehmen. Mit Blick auf die Strom und Gaspreisbremse lohnt sich ein Vergleich, um Geld zu sparen.

Stromsperre

Wann darf der Versorger den Strom abschalten?

Der Versorger kann Strom oder Gas sperren, wenn der Zahlungsrückstand das Doppelte des monatlichen Abschlages oder der monatlichen Vorauszahlung erreicht wurde.

Sollte eine Sperre drohen, prüfen sie zunächst die unten genannten Punkte ob der Versorger die gesetzlichen Vorgaben einhält.

  1. Die Sperre muss vier Wochen vorher angedroht werden
  2. Der Vollzug muss 8 Werktage vorher in Briefform angekündigt werden
  3. Der Versorger ist verpflichtete ab dem Zeitpunkt der Sperrankündigung eine Abwendungsvereinbarung in Form an einer Ratenzahlung anzubieten die für beide Seiten zumutbar sind.

Möglichkeiten zur Regulierung

  1. Ratenzahlung vereinbaren
  2. Stundung
  3. Darlehen beantragen

In keinem Fall Zahlungserinnerungen oder Mahnungen ignorieren!

Vermeidung der Stromsperre

  1. Um Energieschulden zu vermeiden, können Verbraucher:innen, die Leistungen von Jobcenter oder Sozialamt beziehen beim jeweiligen Leistungsträger beantragen, ihre Abschläge direkt vom Sozialleistungsträger an den Energieversorger zu überweisen. Ein formloser Antrag ist hier ausreichend
  2. Mit Hilfe eines Haushaltsbuches haben Sie die Möglichkeit, sich einen genauen Überblick über Ihre Haushaltsfinanzen zu verschaffen, achten Sie darauf, dass Ihre Ausgaben nicht Ihre Einnahmen übersteigen.
  3. Bei Minirente und geringem Einkommen lohnt es sich für Sie zu prüfen, ob ein ergänzender Anspruch auf staatliche Hilfen (Wohngeld, Grundsicherung etc.) besteht.

Härtefallfond

Seit dem 09.01.2023 ist es bei der Stadt Berlin möglich eine Kostenübernahme für Strom und Wärme zur Vermeidung von Energieschulden zu beantragen. Voraussetzungen dafür ist eine Sperrankündigung oder Sperrandrohung des Versorgungsunternehmens aus dem Jahr 2023, die nicht ausgeglichen werden kann.

Der Antrag kann einmalig pro Haushalt beantragt werden. Wird dieser bewilligt, wird der offene Betrag direkt an die Versorgungsstelle ausgezahlt und die Sperre wird abgewendet.

Verfahrensablauf

  1. Der Antrag kann ausschließlich online gestellt werden.
  2. Nach Absenden des vollständigen Antrags erhalten sie eine Bestätigung über die Antragsstellung mit der Sie auch zu Ihrem Versorgungsunternehmen gehen können um weitere Kosten bis zur möglichen Bewilligung zu vermeiden.
  3. Nach dem das Landesamt für Gesundheit und Soziales Ihren Antrag geprüft werden sie über die Bewilligung bzw. bei aufkommen von Nachfragen per Email informiert
  4. Nachdem der Antrag genehmigt wurde gibt das Landesamt für Gesundheit und Soziales Sie und Ihr Versorgungsunternehmen Bescheid und wird die Zahlung anweisen.
  5. Nach der Zahlung unterrichtet Ihr Versorgungsunternehmen das Landesamt über die Abwendung der Sperre und das Landesamt schließt Ihren Vorgang ab.

Erforderliche Unterlagen

  1. Personaldokument bzw. Meldebescheinigung
  2. Betroffener Strom- bzw. Wärmeversorgungsvertrag
  3. Sperrandrohung oder Sperrnachweis
  4. Ablehnungsbescheid zur Übernahme der Forderung aus Transferleistungen
  5. Einkommensnachweis der letzten drei Monate

https://www.berlin.de/sen/soziales/soziale-sicherung/haertefallfonds-energieschulden/haushaltseinkommen.xlsx