Schuldenregulierung

Außergerichtliche Schuldenregulierung

Unsere Beratungsstelle ist immer bemüht, eine Entschuldung vorrangig ohne Insolvenzverfahren zu erreichen. Das Insolvenzverfahren sehen wir als letzten Ausweg für eine erfolgreiche Entschuldung.

Im Rahmen der Beratung prüfen wir verschiedene Möglichkeiten Schulden zu regulieren, auch wenn diese erst einmal „unmöglich” erscheinen. Eine Vielzahl von Gläubigern denkt wirtschaftlich und ist oft mit einem Vergleichsbetrag einverstanden, wenn dieser höher ist, als der Betrag, den die Gläubiger im Insolvenzverfahren erhalten würden.

Vergleich per Einmalzahlung

Manchmal ist es möglich über Freunde, Verwandte oder über eine Stiftung (z.B. Marianne von Weizsäcker Stiftung, Radbruch Stiftung) ein Darlehen zu erhalten, das man für eine vergleichsweise Einmalzahlung anbieten kann. Es wird dann vereinbart, dass die Gläubiger bei Einverständnis und Zahlung des Vergleichsbetrages auf die Restforderung verzichten.
In einigen Fällen können Erfolge auch schon mit 10% der Gesamtforderung erzielt werden.

Nur wenn alle Gläubiger mit einem Vergleich einverstanden sind, ist dieser zustande gekommen und es kommt zur Auszahlung der Vergleichsbeträge. Anschließend muss man dann das erhaltene Darlehen in angemessenen Raten zurückzahlen, um endgültig schuldenfrei zu sein.

Was ist ein Vergleich?
Ist eine Vereinbarung mit dem Gläubiger, in der geregelt ist, wie die Schulden getilgt werden sollen. Der Gläubiger kommt dabei dem Schuldner entgegen, in dem er z. B. auf die Berechnung der zukünftig anfallenden Zinsen oder auf einen Teil der Forderung verzichtet.

Es besteht auch die Möglichkeit, Vergleiche mit einzelnen Gläubigern abzuschließen. Das kann in Form von Einmalzahlungen oder Ratenzahlung über einen festgelegten Zeitraum erfolgen.

Vergleich analog dem Insolvenzverfahren

Sollte es nicht möglich sein ein Darlehen von dritter Seite zu erhalten, kann auch eine Ratenzahlung angeboten werden. Diese Rate sollte mindestens dem pfändbaren Einkommen entsprechen, denn diesen Betrag würden die Gläubiger im Insolvenzverfahren erhalten.

Der Vorteil für die Gläubiger liegt darin, dass sie den kompletten pfändbaren Anteil erhalten, wogegen im Insolvenzverfahren von diesem Betrag zuerst die Gerichts- und Treuhänderkosten gezahlt werden. Erst wenn diese gezahlt sind, wird das Pfändbare an die Gläubiger verteilt.
Sollte kein pfändbares Einkommen vorhanden sein, ist es möglich eine angemessene und für den Schuldner realisierbare Rate anzubieten.

Die Laufzeit eines solchen Vergleiches ist abhängig von der Ratenhöhe und der Schuldenhöhe. Auch hier gilt wieder, sind alle Gläubiger einverstanden, erfüllen Sie den Vertrag und die Gläubiger verzichten bei Vertragserfüllung auf die Restforderung.

Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Sollten nicht alle Gläubiger einverstanden sein, aber die zustimmenden Gläubiger die Kopf- und Kapitalmehrheit haben, kann das gerichtliche Schuldenbereinigungsverfahren durchgeführt werden und das Gericht ersetzt auf Antrag die Zustimmungen der ablehnenden Gläubiger.

Mit dem Beschluss der Zustimmungsersetzung kommt dann der Vergleich (Einmalzahlung oder Ratenzahlung) zustande. Diesen müssen Sie erfüllen, um Schuldenfreiheit zu erlangen. Die bisher ablehnenden Gläubiger sind an den Gerichtsbeschluss gebunden.