Pfändungsschutzkonto

Nachdem Sie Ihr Girokonto in ein P-Konto umgewandelt haben, können Sie über den Grundfreibetrag von 1.410 Euro verfügen. Sollten Sie gesetzliche Unterhaltsverpflichtungen haben (Kinder, Ehepartner, Lebensgemeinschaften, Bedarfsgemeinschaften), kann dieser Freibetrag erhöht werden. Es können auch folgende Beträge bescheinigt werden:

  • Kindergeld
  • Pflegegeld
  • einmalige Sozialleistungen, sowie Nachzahlungen von Sozialleistungen. Hierfür muss der Bank eine P-Konto -Bescheinigung über die Erhöhung der Freibeträge vorgelegt werden, die wir Ihnen gern ausstellen.

Genauere Auskünfte hierzu, geben wir Ihnen gern telefonisch.

Die Erhebungsformulare finden Sie hier :

Eine Muster-P-Konto Bescheinigung finden Sie hier :

Weitere Informationen finden Sie hier.