Stellenausschreibung als Sozialarbeiter:in für die Schuldner- und Insolvenzberatung

Die Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle von DILAB e. V. berät seit mehr als 30 Jahren im Auftrag des Bezirkes Friedrichshain-Kreuzberg ver- und überschuldete BürgerInnen in ihren Schuldenangelegenheiten kostenfrei.

Wir suchen zur Verstärkung unseres Teams zum 01.04.2023

eine/n Sozialarbeiter:in für die Schuldner- und Insolvenzberatung
(in Teilzeit)

Unser Angebot:

  • eine sehr interessante, anspruchsvolle und vielfältige Tätigkeit
  • eine ausführliche und gründliche Einarbeitung, die speziell auf Ihre bisherigen Erfahrungen und Kenntnisse abgestimmt wird
  • eine Vergütung in Anlehnung an den TVL Berlin und 30 Tage Urlaub
  • Mitarbeit in einem engagierten Team
  • Teilnahme an Fortbildungen und regelmäßiger kollegialer Fallberatung
  • flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zeitweise im Homeoffice zu arbeiten

Ihre Aufgaben:

  • Beratung von ver- und überschuldeten BürgerInnen des Bezirkes
  • Haushalts- und Budgetberatung
  • Sicherung der Existenz und Krisenintervention
  • Miet- und Energieschuldenberatung
  • Entwicklung und Durchführung von außergerichtlichen und
    gerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen
  • Beratung zum Verbraucherinsolvenzverfahren, sowie Durchführung von Informationsveranstaltungen

Ihr Profil:

  • abgeschlossenes Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder
    einem vergleichbaren für die Tätigkeit geeigneten Studienabschluss
  • Erfahrungen in der Schuldner- und Insolvenzberatung oder Kenntnisse in der Arbeit mit Ratsuchenden
  • fundierten Kenntnissen in den Rechtsvorschriften des BGB, SGB, ZPO und der InsO
  • hoher Fach- und Sozialkompetenz, Team- und Einsatzbereitschaft, Belastbarkeit und Flexibilität

Die Stelle ist zunächst bis zum 31.12.2023 befristet. Es besteht jedoch eine Option auf Verlängerung.

Ihre aussagekräftige Bewerbung senden Sie bitte mit der gewünschten wöchentlichen Arbeitszeit an:

DILAB e. V. – Schuldner- und Insolvenzberatung
Alexandra Jaenecke
Rigaer Str. 103
10247 Berlin
oder online an alexandra.jaenecke@dilab.de.

Energieschuldenberatung

Liebe Ratsuchende,

vor dem Hintergrund der Energiekrise und den damit verbundenen Preissteigerungen für Strom und Gas, erhöht sich die Gefahr einer Energieverschuldung. Das Dilab Team bietet Ihnen in diesem Zusammenhang eine Energieberatung an.

Wir beraten Sie zu Verträgen, Abschlagszahlungen, Stromsperren, Preissteigerungen und den im Januar eingeführten Härtefallfond Energie. Wir lassen Sie mit diesen Themen nicht alleine und unterstützen Sie gern.

Für weitere Informationen klicken Sie hier.

30 JAHRE SCHULDNER-UND INSOLVENZBERATUNG DILAB E. V.

Am 04.11.2022 feiern wir unser 30 Jähriges Bestehen.

1992 gab der Senat erstmals den Auftrag Schuldnerberatungsstellen in jedem Bezirk zu eröffnen.
DILAB e. V. hat sich für den Bezirk Friedrichshain beworben und am 04.11.1992 öffneten sich die Türen der ersten Schuldnerberatungsstelle in Friedrichshain, in der Rigaer Str. 102.

Unsere Räume hatten ausreichend Platz für die drei beschäftigten Sozialarbeiter:innen. Im Zuge der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurde die Beratungsstelle dann mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet, die es auch vorsahen, eine Verwaltungsangestellte zu beschäftigen.

Ist die Energiepreispauschale pfändbar?

Es gibt 2 Arten von Pfändungen, die man dabei beachten muss.

1. Lohn- oder Gehaltspfändung

Da der Gesetzgeber nicht ganz klar geregelt hat, dass die EPP unpfändbar ist, bleibt es abzuwarten, wie die Lohnprogramme bei den Arbeitgebern rechnen werden.
Wir hoffen, dass die Lohnprogramme die EPP als unpfändbar bewerten und den Ratsuchenden diese ausgezahlt wird.

2. Kontopfändung

Selbst wenn Sie keine Lohnpfändung haben, wird es bei einer Kontopfändung zu Problemen kommen, wenn der Freibetrag nicht ausreicht.
Sollte eine Gehaltszahlung durch die EPP höher, als der Freibetrag sein, muss ein Antrag auf Freigabe gestellt werden.

Energiepreispauschale könnte bei überschuldeten Arbeitnehmer:innen nicht ankommen

Daher bitte:

Lesen – Liken – Teilen und Weitersagen!

https://talk.lagedernation.org/t/energiepreispauschale-koennte-bei-millionen-arbeitnehmern-nicht-ankommen/15395

Die BAG- SB (Bundesarbeitsgemeinschaft- Schuldnerberatung) hat gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht und befürchtet, dass die Energiepreispauschale bei Millionen Arbeitnehmern nicht ankommen wird.

https://www.bag-sb.de/fileadmin/user_upload/1_Fachverband/Positionen/2022_Positionen/2022_08_25_Energiekostenpauschale_PM.pdf

Liebe Ratsuchende,
Ende September erhalten Arbeitnehmer’innen die Energiepreispauschale mit dem Gehalt ausgezahlt.
Wenn Sie eine Kontopfändung haben und Ihr Gehalt den Freibetrag auf dem gepfändeten P-Koto übersteigt, rufen Sie uns an! Ebenso, wenn bei einer Gehaltspfändung die Energiepreispauschale gepfändet wird.
Ihr DILAB-Team

Zutritt zur Beratungsstelle

Liebe Klient*innen und Ratsuchende,

der Zutritt zu den Räumen der Beratungsstelle ist ohne Einhaltung der 3G Regeln möglich.
Es gilt jedoch weiterhin Maskenpflicht.

Unterlagen für Ihre/n Berater/in werfen Sie bitte in Kopie in unseren Briefkasten. Dieser befindet sich hinter der roten Eingangstür links oben in der Ecke.

Ihr Dilab-Team

Neue Bürozeiten

Sehr geehrte/r Ratsuchende,

aufgrund der momentan immens hohen Beratungsnachfrage mussten wir einige strukturelle Veränderungen vornehmen.
Dies hat zur Folge, dass sich unsere Zeiten für die telefonische Erreichbarkeit geändert haben.

Wir sind wie folgt für Sie telefonisch erreichbar:

Montag: 9:00 – 14:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, oder von Ihrer/Ihrem Berater*In dazu aufgefordert wurden, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
Bitte sehen Sie von E-Mail Anfragen zur Terminvereinbarung ab.

Für persönliche Termine in der Beratungsstelle gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Wenn Sie Unterlagen einreichen möchten, tun Sie dies bitte ausschließlich in Kopie und als Einwurf in den Briefkasten.

Wegen der hohen Beratungsnachfrage und dem derzeitigen Telefonaufkommen, ist es uns leider nicht möglich, spontane Besuche an der Tür mit der entsprechenden Aufmerksamkeit zu empfangen. Vereinbaren Sie daher einen Termin für ein Beratungsgespräch.

 

Düsseldorfer Tabelle 2022

Zum 01. Januar 2022 gilt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle, die von allen Oberlandesgerichten zur Berechnung des angemessenen Unterhaltes im Sinne des § 1610 BGB herangezogen wird.

Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2022:

–       für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) € 396, – Anhebung um € 3,-),

–       für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) € 455, – (Anhebung um € 3, -),

–       für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) € 533, – (Anhebung um € 5, -).

Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
– gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
– gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in
der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim nicht erwerbstätigen
Unterhaltspflichtigen monatlich 960 EUR, beim erwerbstätigen
Unterhaltspflichtigen monatlich 1.160 EUR. Hierin sind bis 430 EUR für Unterkunft
einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.