Energiepreispauschale könnte bei überschuldeten Arbeitnehmer:innen nicht ankommen

Daher bitte:

Lesen – Liken – Teilen und Weitersagen!

https://talk.lagedernation.org/t/energiepreispauschale-koennte-bei-millionen-arbeitnehmern-nicht-ankommen/15395

Die BAG- SB (Bundesarbeitsgemeinschaft- Schuldnerberatung) hat gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht und befürchtet, dass die Energiepreispauschale bei Millionen Arbeitnehmern nicht ankommen wird.

https://www.bag-sb.de/fileadmin/user_upload/1_Fachverband/Positionen/2022_Positionen/2022_08_25_Energiekostenpauschale_PM.pdf

Liebe Ratsuchende,
Ende September erhalten Arbeitnehmer’innen die Energiepreispauschale mit dem Gehalt ausgezahlt.
Wenn Sie eine Kontopfändung haben und Ihr Gehalt den Freibetrag auf dem gepfändeten P-Koto übersteigt, rufen Sie uns an! Ebenso, wenn bei einer Gehaltspfändung die Energiepreispauschale gepfändet wird.
Ihr DILAB-Team

Zutritt zur Beratungsstelle

Liebe Klient*innen und Ratsuchende,

der Zutritt zu den Räumen der Beratungsstelle ist ohne Einhaltung der 3G Regeln möglich.
Es gilt jedoch weiterhin Maskenpflicht.

Unterlagen für Ihre/n Berater/in werfen Sie bitte in Kopie in unseren Briefkasten. Dieser befindet sich hinter der roten Eingangstür links oben in der Ecke.

Ihr Dilab-Team

Neue Bürozeiten

Sehr geehrte/r Ratsuchende,

aufgrund der momentan immens hohen Beratungsnachfrage mussten wir einige strukturelle Veränderungen vornehmen.
Dies hat zur Folge, dass sich unsere Zeiten für die telefonische Erreichbarkeit geändert haben.

Wir sind wie folgt für Sie telefonisch erreichbar:

Montag: 9:00 – 14:00 Uhr

Dienstag: 9:00 – 13:00 und 14:00 – 17:00 Uhr

Donnerstag: 9:00 – 13:00 und 14:00 – 18:00 Uhr

Freitag: 9:00 – 12:00 Uhr

Wenn Sie einen Termin vereinbaren möchten, oder von Ihrer/Ihrem Berater*In dazu aufgefordert wurden, melden Sie sich bitte telefonisch bei uns.
Bitte sehen Sie von E-Mail Anfragen zur Terminvereinbarung ab.

Für persönliche Termine in der Beratungsstelle gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Wenn Sie Unterlagen einreichen möchten, tun Sie dies bitte ausschließlich in Kopie und als Einwurf in den Briefkasten.

Wegen der hohen Beratungsnachfrage und dem derzeitigen Telefonaufkommen, ist es uns leider nicht möglich, spontane Besuche an der Tür mit der entsprechenden Aufmerksamkeit zu empfangen. Vereinbaren Sie daher einen Termin für ein Beratungsgespräch.

 

Düsseldorfer Tabelle 2022

Zum 01. Januar 2022 gilt die aktualisierte Düsseldorfer Tabelle, die von allen Oberlandesgerichten zur Berechnung des angemessenen Unterhaltes im Sinne des § 1610 BGB herangezogen wird.

Der Mindestunterhalt beträgt danach ab dem 1. Januar 2022:

–       für Kinder der 1. Altersstufe (bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres) € 396, – Anhebung um € 3,-),

–       für Kinder der 2. Altersstufe (bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres) € 455, – (Anhebung um € 3, -),

–       für Kinder der dritten Altersstufe (vom 13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) € 533, – (Anhebung um € 5, -).

Der notwendige Eigenbedarf (Selbstbehalt)
– gegenüber minderjährigen unverheirateten Kindern,
– gegenüber volljährigen unverheirateten Kindern bis zur Vollendung des 21.
Lebensjahres, die im Haushalt der Eltern oder eines Elternteils leben und sich in
der allgemeinen Schulausbildung befinden, beträgt beim nicht erwerbstätigen
Unterhaltspflichtigen monatlich 960 EUR, beim erwerbstätigen
Unterhaltspflichtigen monatlich 1.160 EUR. Hierin sind bis 430 EUR für Unterkunft
einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten.

Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre

Stand der Reform des Insolvenzerfahrens

Die Verkürzung des Insolvenzverfahren ist nunmehr in Kraft getreten!

Die Restschuldbefreiung nach drei Jahren hängt  künftig weder von einer Mindestbefriedigungsquote noch von der Deckung
der Verfahrenskosten ab. Diese Regelung gilt für alle nach dem 01.10.2020 beantragte Insolvenzverfahren.

Mietschulden in Corona-Zeiten

Es besteht, trotz Corona, weiterhin der Grundsatz, dass die Miete zu bezahlen ist.

Mietern darf der Vermieter wegen ausgefallener Mietzahlungen bedingt durch die Corona-Virus Pandemie für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht kündigen. Zwar müssen die ausgefallenen Mieten für diesen Zeitraum weiterhin gezahlt werden und es können auch Verzugszinsen entstehen, doch haben Mieter bis zum 30. Juni 2022 Zeit, diese Mietschulden zu begleichen, ohne eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges zu riskieren.

Hilfe bei psychischen Belastungen

Bei Fragen rund zum Thema Schulden sind wir für Sie da!!

Für Sorgen und Ängste hat der Berufsverband Deutscher Pyscholog*innen eine kostenlose und anonyme Corona Hotline geschaltet.

Diese Hotline ist täglich von 8-20 Uhr unter der Telefonnummer 0800/ 777 22 44 erreichbar.

Auch das Amt für Soziales aus dem Bezirk Friedrichshain Kreuzberg hat eine Hotline geschaltet:

Die Pressemitteilung des Bezirksamtes finden Sie hier:

https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/