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Ist die Energiepreispauschale pfändbar?

veröffentlicht am 26. September 2022 By ajaenecke In Allgemein /  

Es gibt 2 Arten von Pfändungen, die man dabei beachten muss.

1. Lohn- oder Gehaltspfändung

Da der Gesetzgeber nicht ganz klar geregelt hat, dass die EPP unpfändbar ist, bleibt es abzuwarten, wie die Lohnprogramme bei den Arbeitgebern rechnen werden.
Wir hoffen, dass die Lohnprogramme die EPP als unpfändbar bewerten und den Ratsuchenden diese ausgezahlt wird.

2. Kontopfändung

Selbst wenn Sie keine Lohnpfändung haben, wird es bei einer Kontopfändung zu Problemen kommen, wenn der Freibetrag nicht ausreicht.
Sollte eine Gehaltszahlung durch die EPP höher, als der Freibetrag sein, muss ein Antrag auf Freigabe gestellt werden.

Unter www.meine-schulden.de finden Sie einen Vordruck für den Antrag auf Freigabe beim Amtsgericht. Wenn Sie Hilfe beim Ausfüllen benötigen, wenden Sie sich bitte an die zuständige Schuldnerberatungsstelle.

Achtung! Sie benötigen das gerichtliche Aktenzeichen der Pfändung. Gibt es mehrere Pfändungen, muss auch für jede Pfändung ein Antrag gestellt werden.

Des Weiteren: Pfändet ein öffentlicher Gläubiger, ist nicht das Gericht, sondern die Vollstreckungsbehörde für den Antrag auf Freigabe zuständig.

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Energiepreispauschale könnte bei überschuldeten Arbeitnehmer:innen nicht ankommen

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Häufige Fragen (FAQ)

1. Wo finde ich Hilfe wenn ich Schulden habe?

2. Wie komme ich aus meinen Schulden raus?

3. Was mache ich bei Mietschulden?

4. Was mache ich bei Energieschulden?

5. Mahn – und Vollstreckungsbescheid – was nun?

6. Was macht der Gerichtsvollzieher?

 

  1. Ich habe eine Konto oder Lohnpfändung! Worauf muss ich achten?
  2. Was ist die SCHUFA?
  3. Wie mache ich das richtig mit der Unterhaltspflicht?
  4. Was tun bei einer Geldstrafe/Geldbuße?

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