Stand der Reform des Insolvenzerfahrens
Die Verkürzung des Insolvenzverfahren ist nunmehr in Kraft getreten!
Die Restschuldbefreiung nach drei Jahren hängt künftig weder von einer Mindestbefriedigungsquote noch von der Deckung
der Verfahrenskosten ab. Diese Regelung gilt für alle nach dem 01.10.2020 beantragte Insolvenzverfahren.