Verkürzung des Insolvenzverfahrens auf 3 Jahre

Stand der Reform des Insolvenzerfahrens

Die Verkürzung des Insolvenzverfahren ist nunmehr in Kraft getreten!

Die Restschuldbefreiung nach drei Jahren hängt  künftig weder von einer Mindestbefriedigungsquote noch von der Deckung
der Verfahrenskosten ab. Diese Regelung gilt für alle nach dem 01.10.2020 beantragte Insolvenzverfahren.

Mietschulden in Corona-Zeiten

Es besteht, trotz Corona, weiterhin der Grundsatz, dass die Miete zu bezahlen ist.

Mietern darf der Vermieter wegen ausgefallener Mietzahlungen bedingt durch die Corona-Virus Pandemie für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht kündigen. Zwar müssen die ausgefallenen Mieten für diesen Zeitraum weiterhin gezahlt werden und es können auch Verzugszinsen entstehen, doch haben Mieter bis zum 30. Juni 2022 Zeit, diese Mietschulden zu begleichen, ohne eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges zu riskieren.

Hilfe bei psychischen Belastungen

Bei Fragen rund zum Thema Schulden sind wir für Sie da!!

Für Sorgen und Ängste hat der Berufsverband Deutscher Pyscholog*innen eine kostenlose und anonyme Corona Hotline geschaltet.

Diese Hotline ist täglich von 8-20 Uhr unter der Telefonnummer 0800/ 777 22 44 erreichbar.

Auch das Amt für Soziales aus dem Bezirk Friedrichshain Kreuzberg hat eine Hotline geschaltet:

Die Pressemitteilung des Bezirksamtes finden Sie hier:

https://www.berlin.de/ba-friedrichshain-kreuzberg/politik-und-verwaltung/aemter/amt-fuer-soziales/

 

Schutzschirm für die Berliner Wirtschaft und Arbeitsplätze

Pressemitteilung vom 17.03.2020

Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus stellt Wirtschaft und Gesellschaft vor enorme Herausforderungen. Absolute Priorität hat, Menschen zu schützen und Leben zu retten. Solidarität und Zusammenhalt sind jetzt das Wichtigste. Die Berliner Unternehmerinnen und Unternehmer sind bereits mit großer Härte von den Auswirkungen des Coronavirus betroffen. Wir werden alles dafür tun, um Existenzen zu retten und dass Arbeitsplätze nicht verloren gehen. Wir spannen einen Schutzschirm für die Berliner Wirtschaft.

Wir handeln schnell und ergreifen in Abstimmung mit unseren Partnern Gegenmaßnahmen. Mit Bund und Ländern haben wir uns darauf verständigt, wirtschafts- und finanzpolitisch in drei Stufen zu agieren:

Corona Informationen – in eigener Sache

Liebe Ratsuchende,

auf Anregung des Berliner Senats zur Reduzierung des Ansteckungsrisikos für Mitarbeitende und Ratsuchenden, sowie zur Eingrenzung der Ausbreitung führen wir derzeit keine regelmäßigen persönlichen Beratungsgespräche durch.

Wir bieten jedoch selbstverständlich unkompliziert täglich nach Vereinbarung eine Telefonberatung an. Wenn Sie bereits einen Termin vereinbart haben melden wir uns bei Ihnen. Sie können uns aber auch selbst anrufen.

Zögern Sie nicht und rufen Sie an und vereinbaren Sie einen Termin für eine Telefonberatung. Wir sind täglich erreichbar!

Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des Coronavirus

 

  • Finanzbehörden soll erleichtert werden, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren. Insgesamt sollen Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt werden. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber habe das BMF eingeleitet.
  • Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, will die Finanzverwaltung bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten.
  • Die Möglichkeiten zur Senkung von Vorauszahlungen verbessert werden.