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Steuerliche Maßnahmen bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten in Folge des Coronavirus

veröffentlicht am 17. März 2020 By ajaenecke In Allgemein /  

 

  • Finanzbehörden soll erleichtert werden, Stundungen von Steuerschulden zu gewähren. Insgesamt sollen Unternehmen die Möglichkeit von Steuerstundungen in Milliardenhöhe gewährt werden. Die hierfür erforderliche Abstimmung mit den Ländern darüber habe das BMF eingeleitet.
  • Wenn Unternehmen unmittelbar vom Coronavirus betroffen sind, will die Finanzverwaltung bis Ende des Jahres 2020 auf Vollstreckungsmaßnahmen und Säumniszuschläge verzichten.
  • Die Möglichkeiten zur Senkung von Vorauszahlungen verbessert werden.

Antragsformular der Bayerischen Finanzverwaltung (auch in Berlin anwendbar)

Das Bayerische Landesamt für Steuern stellt bereits das  Antragsformular “Steuererleichterungen Steuererleichterungen_aufgrund der Auswirkungen des Coronavirus” zum Download bereit. Damit kann der Antrag auf zinslose Stundung und die Herabsetzung von Steuervorauszahlungen (Einkommensteuer, Körperschaftsteuer) bzw. des Steuermessbetrages für Zwecke der Gewerbesteuer-Vorauszahlungen gestellt werden.

Weitere Maßnahmen zur Umsatzsteuer im Gespräch

Wie die  KMLZ Rechtsanwaltsgesellschaft mbH berichtet sind dem Vernehmen nach noch weitere Maßnahmen im Gespräch, wie z. B.

  • eine Verlängerung von Abgabefristen für Umsatzsteuervoranmeldungen oder
  • eine generelle Umstellung zu quartalsweisen Voranmeldungen.

 

c / entnommen von: https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/corona-steuerliche-massnahmen_164_511572.html (17.03.2010)

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Der Gläubiger kann im Rahmen der Zwangsvollstreck Der Gläubiger kann im Rahmen der Zwangsvollstreckung auf den pfändbaren Lohnanteil des Schuldners zugreifen. Hierzu muss er beim Vollstreckungsgericht einen Pfändungs- und Überweisungsbeschluss beantragen. Dieser wird dann vom Gericht an den Arbeitgeber zugestellt.

Der Arbeitgeber ist zur Abgabe des pfändbaren Anteils gesetzlich verpflichtet und muss diesen an den Gläubiger abführen. Die Höhe des pfändbaren Anteils hängt von der Höhe des Nettoeinkommens und der Anzahl der Unterhaltsverpflichtungen ab und ist der Pfändungstabelle zu entnehmen.

Wir sind aufgrund unserer Finanzierung ausschließlich für die Bürger*innen im Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg zuständig. 
Die anerkannten Stellen in Berlin finden Sie unter www.schuldnerberatung-berlin.de

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Sozialarbeiter:in oder Jurist:in für die Tätigke Sozialarbeiter:in oder Jurist:in für die Tätigkeit als Schuldner- und Insolvenzberater*in 
(in Teil oder Vollzeit)

Die Aufgaben umfassen im Wesentlichen:
•	Beratung von ver- und überschuldeten Ratsuchenden
•	Haushalts- und Budgetberatung
•	Sicherung der Existenz und Krisenintervention
•	Entwicklung und Durchführung von außergerichtlichen und
gerichtlichen Schuldenbereinigungsplänen
•	Beratung zum Verbraucherinsolvenzverfahren, sowie Durchführung von Informationsveranstaltungen (auch online)
•	Mitwirkung bei der Aufrechterhaltung und Weiterentwicklung des
Qualitätsmanagementsystems.

Voraussetzungen:
•	abgeschlossenem Studium der Sozialarbeit/Sozialpädagogik oder
einem vergleichbaren für die Tätigkeit geeigneten Studienabschluss
•	fundierten Kenntnissen in den Rechtsvorschriften des BGB, SGB, ZPO und der InsO
•	hoher Fach- und Sozialkompetenz, Belastbarkeit, Verantwortungsbereitschaft, Team- und Einsatzbereitschaft, sowie Empathie
•	englische Sprachkenntnisse
•	Erfahrungen in der Schuldner- und Insolvenzberatung oder umfangreiche Kenntnisse in der Arbeit mit Ratsuchenden

Wir bieten:
•	eine anspruchsvolle, spannende und vielfältige Tätigkeit
•	eine ausführliche und gründliche Einarbeitung
•	eine Vergütung in Anlehnung an den TVL Berlin und 30 Tage Urlaub
•	Mitarbeit in einem engagierten und motivierten Team
•	Teilnahme an Fortbildungen und regelmäßiger kollegialer Fallberatung
•	flexible Arbeitszeiten und die Möglichkeit zeitweise im Homeoffice zu arbeiten

Bewerbungen bitte an info@dilab.de

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Häufige Fragen (FAQ)

1. Wo finde ich Hilfe wenn ich Schulden habe?

2. Wie komme ich aus meinen Schulden raus?

3. Was mache ich bei Mietschulden?

4. Was mache ich bei Energieschulden?

5. Mahn – und Vollstreckungsbescheid – was nun?

6. Was macht der Gerichtsvollzieher?

 

  1. Ich habe eine Konto oder Lohnpfändung! Worauf muss ich achten?
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