Es besteht, trotz Corona, weiterhin der Grundsatz, dass die Miete zu bezahlen ist.
Mietern darf der Vermieter wegen ausgefallener Mietzahlungen bedingt durch die Corona-Virus Pandemie für den Zeitraum vom 1. April bis 30. Juni 2020 nicht kündigen. Zwar müssen die ausgefallenen Mieten für diesen Zeitraum weiterhin gezahlt werden und es können auch Verzugszinsen entstehen, doch haben Mieter bis zum 30. Juni 2022 Zeit, diese Mietschulden zu begleichen, ohne eine Kündigung wegen Zahlungsverzuges zu riskieren.