Arbeitgeber, die die die regelmäßige Arbeitszeit kürzen, müssen dies der zuständigen Agentur für Arbeit anzeigen. Arbeitnehmer*innen haben dann einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld.
Das Kurzarbeitergeld beträgt 60 % bzw. 67 % (mit Kind) des letzten Nettoentgeltes.
https://www.arbeitsagentur.de/finanzielle-hilfen/kurzarbeitergeld-arbeitnehmer