Vorankündigung! In Kürze findet Ihr auf unserer Website Tutorials

Der erste Schritt zu Beginn einer Schuldnerberatung ist immer das Sortieren der Schuldenunterlagen!
Du hast also bereits den ersten Termin in einer Beratungsstelle gehabt und Dein Schuldnerberater oder Deine Schuldnerberaterin hat Dir empfohlen die Schuldenunterlagen zu sortieren?

Oder vielleicht möchtest Du Dir einfach mal selbst einen Überblick verschaffen?

Wir hoffen, dass Dir die ersten beiden Tutorials dabei helfen. Ihr findet dieses im Bereich SERVICE.

Viel Erfolg beim Nachmachen!

Termine für unsere Telefonsprechstunde im Juli 2023 und August 2023

Der Beratungsbedarf nach Schuldnerberatung ist derzeit enorm hoch.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bieten wir ab sofort wöchentlich wechselnd eine Telefonsprechstunde an, um Ihnen möglichst schnell erste Hilfestellung geben zu können.

Informieren Sie sich hier regelmäßig über neue /weitere Termine:

Die nächsten Termine unter 030-422 77 94:

Freitag, den 21.07.2023 zwischen 9.00 und 10.00 Uhr

Dienstag, den 25.07.2023 zwischen 16.00 und 17.00 Uhr

Freitag, den 04.08.2023 zwischen 9.00 und 10.00 Uhr

Montag, den 07.08.2023 zwischen 16.00 und 17.00 Uhr

Mittwoch 16.08.2023 zwischen 9.00 und 10.00 Uhr

Mittwoch, den 23.08.2023 zwischen 8.00 und 9.30 Uhr

Montag, den 28.08.2023 zwischen 15.00 und 16.00 Uhr

Donnerstag, den 31.08.2023 zwischen 8.00 und 09.00 Uhr

Zu dieser Zeit erreichen Sie eine Beraterin unserer Schuldnerberatungsstelle und können Ihre ersten Fragen rund um das Thema Schulden stellen.

Neue Beratungsangebote

Um den steigenden Bedarf an Schuldnerberatung zu decken bieten wir aktuell folgende Möglichkeiten für
eine kurzfristige Beratung für Ratsuchende aus dem Bezirk Friedrichshain-Kreuzberg an:

  • wöchentlich wechselnde Telefonberatung (Termine finden Sie immer aktualisiert auf unserer Homepage unter Aktuelles)
  • offene Sprechstunde dienstags von 14.00-16:00 Uhr in unserer Beratungsstelle
  • offene Sprechstunde dienstags von 09:00-10:00 Uhr  im  Servicebüro Raum F1.22 (neben der Clearingstelle)des Jobcenters Friedrichshain-Kreuzberg
    (Diese Beratungen führen die 3 Beratungsstellen des Bezirks abwechselnd und unabhängig vom Jobcenter durch und können von Bezieher:innen von Bürgergeld in Anspruch genommen werden.)

Telefonsprechstunde im Rahmen der bundesweiten Aktionswoche Schuldnerberatung der AGSBV

Der Beratungsbedarf nach Schuldnerberatung ist derzeit enorm hoch.
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, bieten wir ab sofort wöchentlich eine Telefonsprechstunde an, um Ihnen möglichst schnell erste Hilfestellung geben zu können.

Wann die nächste Telefonsprechstunde stattfindet, erfahren Sie unter www.dilab.de

In der kommenden Woche findet die nächste Telefonsprechstunde am

Freitag, den 16.06.2023 zwischen 10 und 12 Uhr

unter der Telefonnummer 030-422 77 94 statt.

Zu dieser Zeit erreichen Sie eine Beraterin unserer Schuldnerberatungsstelle und können Ihre ersten Fragen rund um das Thema Schulden stellen.

Energieschuldenberatung

Liebe Ratsuchende,

vor dem Hintergrund der Energiekrise und den damit verbundenen Preissteigerungen für Strom und Gas, erhöht sich die Gefahr einer Energieverschuldung. Das Dilab Team bietet Ihnen in diesem Zusammenhang eine Energieberatung an.

Wir beraten Sie zu Verträgen, Abschlagszahlungen, Stromsperren, Preissteigerungen und den im Januar eingeführten Härtefallfond Energie. Wir lassen Sie mit diesen Themen nicht alleine und unterstützen Sie gern.

Für weitere Informationen klicken Sie hier.

30 JAHRE SCHULDNER-UND INSOLVENZBERATUNG DILAB E. V.

Am 04.11.2022 feiern wir unser 30 Jähriges Bestehen.

1992 gab der Senat erstmals den Auftrag Schuldnerberatungsstellen in jedem Bezirk zu eröffnen.
DILAB e. V. hat sich für den Bezirk Friedrichshain beworben und am 04.11.1992 öffneten sich die Türen der ersten Schuldnerberatungsstelle in Friedrichshain, in der Rigaer Str. 102.

Unsere Räume hatten ausreichend Platz für die drei beschäftigten Sozialarbeiter:innen. Im Zuge der Einführung der Insolvenzordnung im Jahr 1999 wurde die Beratungsstelle dann mit zusätzlichen Mitteln ausgestattet, die es auch vorsahen, eine Verwaltungsangestellte zu beschäftigen.

Ist die Energiepreispauschale pfändbar?

Es gibt 2 Arten von Pfändungen, die man dabei beachten muss.

1. Lohn- oder Gehaltspfändung

Da der Gesetzgeber nicht ganz klar geregelt hat, dass die EPP unpfändbar ist, bleibt es abzuwarten, wie die Lohnprogramme bei den Arbeitgebern rechnen werden.
Wir hoffen, dass die Lohnprogramme die EPP als unpfändbar bewerten und den Ratsuchenden diese ausgezahlt wird.

2. Kontopfändung

Selbst wenn Sie keine Lohnpfändung haben, wird es bei einer Kontopfändung zu Problemen kommen, wenn der Freibetrag nicht ausreicht.
Sollte eine Gehaltszahlung durch die EPP höher, als der Freibetrag sein, muss ein Antrag auf Freigabe gestellt werden.

Energiepreispauschale könnte bei überschuldeten Arbeitnehmer:innen nicht ankommen

Daher bitte:

Lesen – Liken – Teilen und Weitersagen!

https://talk.lagedernation.org/t/energiepreispauschale-koennte-bei-millionen-arbeitnehmern-nicht-ankommen/15395

Die BAG- SB (Bundesarbeitsgemeinschaft- Schuldnerberatung) hat gestern eine Pressemitteilung veröffentlicht und befürchtet, dass die Energiepreispauschale bei Millionen Arbeitnehmern nicht ankommen wird.

https://www.bag-sb.de/fileadmin/user_upload/1_Fachverband/Positionen/2022_Positionen/2022_08_25_Energiekostenpauschale_PM.pdf

Liebe Ratsuchende,
Ende September erhalten Arbeitnehmer’innen die Energiepreispauschale mit dem Gehalt ausgezahlt.
Wenn Sie eine Kontopfändung haben und Ihr Gehalt den Freibetrag auf dem gepfändeten P-Koto übersteigt, rufen Sie uns an! Ebenso, wenn bei einer Gehaltspfändung die Energiepreispauschale gepfändet wird.
Ihr DILAB-Team