Der Senat hat sich auf Soforthilfemaßnahmen für Kleinunternehmen und Soloselbstständige sowie für Freiberuflerinnen und Freiberufler verständigt.
Anträge sind ab Freitag, 27.03.2020, 12 Uhr möglich.
https://www.ibb.de/de/wirtschaftsfoerderung/themen/coronahilfe/corona-liquiditaets-engpaesse.html