Pilotprojekt „Standardisierung des außergerichtlichen Schuldenbereinigungsplans gem. § 305 InsO“
Mai 2016 Aktualisierte Fassung der ergänzenden Regelungen / Musterklauseln (Anlage 5)
Die Stephan-Kommission hat in ihrer letzten Sitzung am 20.05.2016 die Musterklauseln für den außergerichtlichen Einigungsversuch aktualisiert.
Die Änderungen umfassen im Einzelnen:
- Alternative zur Herausgabe des Titels bei gesamtschuldnerischer Haftung
- Wegfall der Regelungen zur Auf- und Verrechnung
- Beschränkung der Regelungen auf Mitverpflichtete (vorher Mitverpflichtete und Bürgen)
Juni 2015 Stephan-Kommission verabschiedet Formular für die Standardisierung und Stärkung der außergerichtlichen Einigung
Am 17.06.2015 verabschiedete die Stephan-Kommission die Endfassung der Formulare für die Standardisierung des außergerichtlichen Einigungsversuches gem. § 305 InsO.
Ziel ist die Stärkung und Standardisierung der außergerichtlichen Einigung im Interesse aller beteiligten Parteien. Das außergerichtliche Schuldenbereinigungsplanverfahren ist ein sinnvoller Bestandteil des Restschuldbefreiungsverfahrens. Eine außergerichtliche Schuldenbereinigung entlastet nicht nur die Insolvenzgerichte und führt so zu erheblichen Einspareffekten bei den Justizhaushalten der Länder. Das Interesse der Gläubiger ist im gesamten Bereich der Insolvenz auf eine wirtschaftliche, also möglichst einfache, schnelle und wenig kostenintensive Bearbeitung der Insolvenzfälle gerichtet. Aus Sicht der Schuldner- und Insolvenzberatung ist eine außergerichtliche Einigung kostenneutral und schnell umsetzbar. Dabei werden die Gläubigerinteressen bestmöglich gewahrt und nicht selten im Gegenzug Beträge erzielt, die im Wege der Zwangsvollstreckung nicht zu erzielen wären.
Mitglieder der Stephan-Kommission sind u. a.
- Bundesverband Deutscher Inkasso Unternehmen e. V. (BDIU)
- Marianne von Weizsäcker Stiftung
- Schuldner- und Insolvenzberatungsstelle DILAB e. V. – Berlin
- Bundesarbeitsgemeinschaft Schuldnerberatung e. V. (BAG-SB)
- Deutscher Anwaltsverein e. V. (DAV)
- Drogenhilfe Hamm
- Commerzbank AG
- Seghorn Inkasso GmbH
- Lindorff Deutschland GmbH
- Oberfinanzdirektion, vertreten durch die Finanzverwaltung Witten
- Bundesverband der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V.
- Guido Stephan, Richter aD
Die Commerzbank AG mit der SCI GmbH kündigte an in Kürze eine Testpilotphase zu beginnen. Auch weitere Mitglieder kündigten an, das Formular testen zu wollen.
Die Marianne von Weizsäcker Stiftung und DILAB e. V. setzen die von der Stephan-Kommission entwickelten Formulare seit dem Frühjahr 2014 ein. Bundesweit nutzen derzeit 20 Schuldner- und Insolvenzberatungsstellen die Formulare. Interessierte Beratungsstellen können sich bei Fragen an DILAB e. V., Alexandra Jaenecke, wenden.