Befreiung von den Rundfunkgebühren
Unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie die Möglichkeit einen Antrag auf Befreiung von den Rundfunkgebühren zu stellen.
Bezieher von Leistungen des JobCenters fügen dem Antrag die Bescheinigung bei, die das JobCenter mit dem Leistungsbescheid versendet.
Den entsprechenden Antrag finden Sie hier: