Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit
Wenn man aktuell nicht zahlen kann, ist es empfehlenswert, die Gläubiger über die Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit / Mitteilung der Zahlungsunfähigkeit (MS Word) darüber zu informieren.
Des weiteren gibt es die Möglichkeit Forderungen zu stunden. Stundungsbriefe sind jedoch nur sinnvoll, wenn bereits ein Vollstreckungsbescheid vorliegt oder wenn Sie sicher sind, dass die Forderung nicht älter als drei Jahre ist.
Wir empfehlen daher zuerst Rat bei der Schuldnerberatung einzuholen, bevor man beim Gläubiger um Stundung ansucht.
