​​​​​​​​Das Geld ist leider die Sache, für die man im Leben am meisten zahlen muß. Juliette Gréco (französische Chansonsängerin, Schauspielerin)

Zusammenarbeit mit der Marianne von Weizsäcker Stiftung

Die Stiftung Integrationshilfe für ehemals Suchtkranke ist ein hervorragendes Angebot für Menschen, die in der Vergangenheit ein Suchtproblem (Drogen, Spiel, Kaufsucht) bewältigen mussten und überschuldet sind.

Nähere Informationen finden Sie unter: http://www.weizsaecker-stiftung.de

Häufig bewegen sich die daraus resultierenden Schulden bei den Antragsstellern, nach Höhe und Anzahl der Gläubiger in einem überschaubaren Rahmen, sodass die Einleitung eines Insolvenzverfahrens unsinnig wäre.

Sofern die Bereitschaft und Möglichkeit besteht, Zahlungen auf ein kleines Darlehen zu leisten, ist die Stiftung im Gegenzug bereit, Geld für Vergleiche zur Verfügung zu stellen.

Alle Gläubiger werden von Beginn an umfassend über die Abläufe eines außergerichtlichen Einigungsversuchs mit Hilfe der Stiftung informiert.

Alle Forderungen werden genau geprüft, um tatsächliche Forderungshöhen zu ermitteln. Je geringer die Höhe der  Schulden ist, desto effektiver kann ein Darlehen in Verhandlungen eingesetzt werden.

Die Vergleichsangebote an Gläubiger bewegen sich in der Regel in einem Rahmen von 7 – 17 Prozent der bestehenden Forderungen. Im Einzelfall können die Angebote auch geringer oder höher ausfallen.

Die außergerichtlichen Einigungsversuche werden auch in diesem Fall nach den Vorgaben der Stephan Kommission durchgeführt, um allen Beteiligten von Beginn an ein hohes Maß an Transparenz und Offenheit zu ermöglichen.

Die Vergleiche werden ausgezahlt, wenn alle Gläubiger ihre Zustimmung erteilt haben.
Dies ist naturgemäß im ersten Versuch nicht allzu häufig der Fall.
Viele Verhandlungen münden daher in einem gerichtlichen Schulden­­bereinigungs­­plan­ver­fahren, um erfolgreich abgeschlossen werden zu können.
Dieses Verfahren hat das Ziel, mit Hilfe des Gerichts, die fehlenden Zustimmungen herbeizuführen.

Zwar sind die Entschuldungen mit Stiftungsmitteln für uns als Schuldnerberatung häufig arbeitsintensiver – z. B. im Vergleich zu einem Insolvenzverfahren – da Schuldner, Gläubiger und Stiftung über einen längeren Zeitraum betreut, begleitet und informiert werden müssen. Sie bieten aber auch die Vorteile, dass

  • die Staatskasse und der betroffene Schuldner enorm finanziell entlastet werden.
  • eine Entschuldung in einem Zeitraum von ein bis zwei Jahren erreicht werden kann.
  • ein Insolvenzverfahren mit all seinen negativen Folgen vermieden wird.
  • ein neuer Start in ein schuldenfreies Leben mit sauberer Schufa schnell möglich ist.
  • viele Gläubiger das Anliegen der Stiftung unterstützen, während sie sonst Vergleiche eher ablehnen.
  • außergerichtliche Einigungsversuche gestärkt werden.